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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltung

Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber (im folgenden AG) als Hundehalter oder Teilnehmer an - Dog Walker Sauertal -, Silvia Schäfer als Dienstleister von z.B.

Dog Walking, gelten die nachfolgenden AGB. DoWS behält sich Änderungen oder Ergänzungen der AGB vor. Maßgeblich ist jeweils die Fassung bzw. der Zeitpunkt an dem das Vertragsverhältnis zustande gekommen ist.

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2. Vertragsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren die Betreuung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung.

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3. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag zwischen dem AG und DoWS kommt durch das Angebot von DoWS und die Unterzeichnung des AG zustande. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung der jeweiligen Dienstleistung sind im Vertrag bezeichnet. 

Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet den AG zur Zahlung.

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4. Leistungen Dog Walking:

Bei Dienstleistungen die Dog Walking beinhalten gilt: DoWS führt vor jeder Vertragsunterzeichnung ein Kennenlernen und ein „Probe-Gassi-gehen“ durch, das nach einer individuellen Vereinbarung zu vergüten ist. DoWS erbringt die Leistungen, wie im Betreuungsvertrag beschrieben. Gesonderte Leistungen können im Vertrag vereinbart werden.

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5. Verpflichtungen von DoWS: 

  • DoWS verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu behandeln bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. 

  • DoWS versichert, den Hund nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen. Sollte der Hund entweichen, wird DoWS den AG und alle zu informierenden Stellen (Tierheim, Polizei) umgehend benachrichtigen.

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6. Verpflichtungen des AG:

  • Der AG versichert, dass für seinen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Diese ist DoWS auf Verlangen vorzulegen. 

  • Der AG versichert, dass der Hund einen nach EU-Norm gültigen Impfschutz hat. 

  • Der AG versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und eine oder keine Läufigkeit vorliegt.

  • Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, verpflichtet sich der AG sämtliche Kosten der Behandlung zu übernehmen.

  • Der AG verpflichtet sich DoWS über alle Besonderheiten die den Hund betreffen zu informieren. Insbesondere ist auf Verhaltensauffälligkeiten, Futterunverträglichkeiten und Allergien hinzuweisen.

  • Der AG bestätigt, dass der Hund nicht gefährlich ist und sich bisher keine Vorfälle ereignet haben, die bei der Ordnungsbehörde angezeigt wurden. Auflagen durch Behörden sind DoWS mitzuteilen.

  • Der AG ist damit einverstanden, dass der Hund nach einer entsprechenden Eingewöhnungszeit ohne Leine im freien Gelände laufen darf, außer es wurde etwas anderes vereinbart.

  • Der AG ist damit einverstanden, dass DoWS dem Hund in einem gesunden Maße Futter in Form von Leckerchen und ähnlichem gibt.

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7. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung und Zahlung sind dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen.

Dog Walking: Ist der AG beim Abholen bzw. Bringen nicht anwesend, ist das Entgelt unaufgefordert zu hinterlegen.

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  • Ist eine Monatspauschale vereinbart ist diese jeweils bis spätestens zum 15. eines jeden Monats auf das im Betreuungsvertrag angegeben Konto zu zahlen.

  • Monatspauschalen werden durchgehend gezahlt. Bei Verhinderung des AG ist dieser vollumfänglich zur Zahlung verpflichtet. Bei Verhinderung DoWS bis zu max. 30 Tagen pro Jahr ist der AG ebenfalls vollumfänglich zur Zahlung verpflichtet. DoWS verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages den Platz des jeweiligen Hundes freizuhalten. 

  • Bei Zahlungsverzug behält sich die DoWS vor, Vorauskasse für weitere Termine zu verlangen.

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8. Absage/Kündigung/Urlaub: 

  • DoWS behält sich vor bei Krankheit oder besonderen äußeren Umständen (z.B. Unwetter) zum eigenen Schutz und zum Schutz der Hunde, die Tour abzusagen, zeitlich zu verschieben oder zu verkürzen. Hierrüber wird der AG unverzüglich informiert.

  • Dog Walking: Absagen durch den AG eines vereinbarten Termins müssen mind. 24 Stunden im Voraus erfolgen, ansonsten verpflichtet sich der AG zur Zahlung der vollen Gebühr. DoWS führt während ihres Urlaubs, den sie mind. 14 Tage vor Beginn dem AG ankündigt, keine Betreuungsleistungen durch. Die ordentliche Kündigung eines Vertrages ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist unverzüglich anzuzeigen.

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9. Haftung des AG :

  • Während der Betreuung durch DoWS bleibt der AG Eigentümer und Halter im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). 

  • Der AG ist gegenüber DoWS im Innenverhältnis zum Ersatz jeglicher, durch den Hund entstandenen Kosten, verpflichtet. Dies gilt für Sach- und Personenschäden, die der Hund unter Aufsicht von DoWS bei Dritten, bei DoWS selbst oder bei anderen Kunden von DoWS verursacht hat.

  • Sollte die Läufigkeit einer Hündin von DoWS nicht rechtzeitig bemerkt und DoWS angezeigt worden sein, übernimmt DoWS keine Haftung für die Folgen eines Deckungsaktes. 

  • Sollte der AG seinen Hund trotz ansteckender Krankheit oder Parasitenbefall in die Betreuung geben, haftet er für die dadurch entstanden Kosten. Dies betrifft sowohl die Kosten von DoWS, der anderen Hundebesitzer, die ihre Hunde in die Betreuung von DoWS gegeben haben, als auch Dritte. 

  • Wurde DoWS nicht über Besonderheiten des Hundes durch den AG informiert, haftet der AG für alle dadurch entstanden Schäden.

  • Der AG haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung, für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht.

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10. Haftung von DoWS:

  • DoWS haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

  • DoWS haftet gegenüber Dritten nur für vorsätzlich und grob fahrlässig durch den Hund verursachte Sach- und Vermögensschäden. 

  • Sollte der Hund unverschuldet entweichen, haftet DoWS nur für vorsätzliches Verschulden. 

  • DoWS übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Laufen im Freiland nicht auszuschließen sind, sowie für Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren.​

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11. Datenschutz

  • Alle persönlichen Angaben des AG werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

  • Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass Bildmaterialien von Ausführrunden in sozialen Netzwerken und auf der Homepage veröffentlicht werden.

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12. Urheberrecht

Alle Unterlagen von DoSW die der AG im Rahmen von Dog Walking erhält sind Eigentum von DoWS. Sie dürfen nicht kopiert werden und nur für private Zwecke genutzt werden. Jegliche andere Verwendung oder Weitergabe an Dritte, insbesondere zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.

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13. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt​.

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AGB Stand November 2022

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